Reitwege

Im Wald ist Reiten nur auf gekennzeichneten Reitwegen gestattet. Die Wege, auf denen geritten werden darf, sind durch ein blaues Schild mit einem weißen Reitersinnbild gekennzeichnet. Anstelle eines Schildes kann das Reitersinnbild auch auf Bäume aufgesprüht sein.

Gekennzeichnete Wanderwege
Wanderwege dürfen nur durch Reiter mitbenutzt werden, wenn sie durch ein Schild mit weißem Hufeisen besonders gekennzeichnet sind. Dieses Symbol kann auf Bäumen oder anderen Untergründen angebracht sein.

In der freien Landschaft
In der freien Landschaft ist das Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie auch auf privaten Straßen und Wegen gestattet. Auf Wegen und Plätzen, die mit einem rot umrandeten Reitverbotsschild mit schwarzem Reitersinnbild gekennzeichnet sind, ist das Reiten nicht erlaubt.

Noch ein Hinweis:
Wer in der freien Landschaft, im Wald, auf Straßen oder Wegen reitet, muss an seinem Pferd beidseitig ein Reitkennzeichen mit je einer Jahresreitplakette gut sichtbar am Zaumzeug anbringen.
Wer ohne Kennzeichen und gültige Reitplakette oder in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken und geschützten Biotopen sowie innerhalb geschützter Landschaftsbestandteile reitet, wird mit einem Bußgeld belegt.

Tipps:
Nehmen Sie bitte Rücksicht auf andere Besucher im Siebengebirge.

Bleiben Sie auch nach starken Niederschlägen auf den Reitwegen und vermeiden Sie ein Ausweichen auf die Randbereiche der Wege.

Beachten Sie, dass das Reiten auf Feldern nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Grundstückseigentümers gestattet ist.

Um Ihnen eine Hilfe zu geben, wo das Reiten im Naturschutzgebiet Siebengebirge erlaubt ist, haben wir hier den Wegeplan der Bezirksregierung Köln für das Naturschutzgebiet als Download angehängt.

Tourismus Siebengebirge GmbH

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